Mahnverfahren ab dem 01.12.2008 online mit Signatur möglich!

9. Juni 2008 – 11:42

Der Datenaustausch via Internet hat in der deutschen Justiz bereits Einzug gehalten und funktioniert dank Signatur und Verschlüsselung sicher und rechtskräftig.

Ab 01.12.2008 wird es zu dem Pflicht, Mahnanträge in maschinenlesbarer Form bei Gericht einzureichen und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Das Verfahren soll so, statt der „üblichen“ 14 Tagen in Papierform, lediglich noch 2 Tage beanspruchen.

Randnotizen:

- Seit Anfang 2007 dürfen Einträge ins Handelsregister nur noch elektronisch und mit qualifizierter elektronscher Signatur erfolgen.

- Ein Online-Klageverfahren wird derzeit am Landgericht Limburg als Pilotprojekt erprobt. Auch hier werden alle erforderlichen Dokumente inklusive qualifizierter elektronischer Signatur übermittelt.

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